Lieferungs- und Zahlungsbedingungen



Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

Bei Eillieferung innerhalb eines Arbeitstages wird ein Zuschlag von 10 % erhoben.


Die verkaufte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises, der Teilzahlungsgebühren sowie sonstiger Nebenkosten einschließlich etwaiger Prozesskosten im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf deshalb vor restloser Abwicklung aller Verbindlichkeiten die gekauften Gegenstände weder veräußern, vermieten, verleihen, verschenken. Der Käufer verpflichtet sich, die gekauften Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Käufer haftet dem Verkäufer gegenüber für jeden fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden einschlich der Vernichtung, Beschädigung oder Diebstahl der gelieferten Ware. Der Verkäufer hat das Recht, sich von der Einhaltung dieser Verpflichtungen selbst oder durch einen Beauftragten an Ort und Stelle zu überzeugen und die Ware sicherungshalber heraus zu verlangen. Für alle Kosten, welche der Verkäufer zur Wahrnehmung seines Eigentums aufzuwenden hat, haftet der Käufer. Jede Wohnungsänderung des Käufers ist unverzüglich dem Verkäufer vor dem Umzug zu melden. Für den Fall der Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolles Mitteilung zu machen und den die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger unverzüglich von dem Eigentum des Verkäufers in Kenntnis zu setzen. Der Verkäufer behält sich vor, Interventionsklage zu erheben, deren Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Im Falle der Pfändung der Kaufgegenstände durch den Verkäufer gilt dies nicht als Verzicht auf das Sicherungseigentum des Verkäufers.

Alle Zahlungen werden in der vertraglich festgesetzten Reihenfolge der Zahlungstermine verrechnet. Raten, welche 15 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen sind, können zuzüglich der entstehenden Kosten ohne vorherige Benachrichtigung durch Postnachnahme eingezogen werden. Wenn der Käufer die vereinbarten Raten nicht pünktlich und in voller Höhe einhält, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat aus dem rückständigen Vertrag sowie die erwachsenen Mahnkosten und Portokosten, und zwar für jede Mahnung 5,-- € zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Verzugsschaden im Einzelfall wesentlich niedriger als die obigen Pauschalen ist.

Der veranschlagte Preis kann bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Angebotes gewährleistet werden.

Bei unpünktlichen oder unzureichenden Ratenzahlungen bleiben auch bei deren Annahme die von dem Verkäufer bis dahin erworbenen Rechte unberührt.

Der Käufer ist jederzeit berechtigt, die Ware vor Ablauf des Vertrages durch Zahlung des Restbetrages zu Eigentum zu erwerben.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Abzahlungsgesetz bleibt vorbehalten.

Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass im Falle der Zurücknahme der gelieferten Ware infolge Zahlungsverzug des Käufers die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Raten in erster Linie für Abnutzung und Ansprüche, für Wertminderung, etwaige Preisminderung, Transportkosten, Verzugszinsen und dergleichen verrechnet werden. Falls der Käufer sich weigert, die gekauften Gegenstände abzunehmen, Kann der Verkäufer statt der Abnahme mindestens 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz ohne Fristsetzung verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Verzugsschaden im Einzelfall wesentlich niedriger als die obigen Pauschalen ist.

Gewährleistung: Die Gewährleistung beträgt 6 Monate. Sie erfolgt durch Nachbesserung. Die Gewährleistung beginnt am Tage der Auslieferung. Gewährleistungsansprüche sind unter Vorlage der Garantie-Urkunde oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen. Für die Geltendmachung offenkundiger Mängel wird eine Ausschlußfrist von 6 Arbeitstagen vereinbart.

Kann ein gewährleistungspflichtiger Mängel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verkäufer die Nachbesserung ab oder verzögert er sie unzumutbar, so kann der Käufer nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) verlangen. Weitgehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb der Ware entstandener Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, den Verkäufer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform. Alle Personen, welche den Kaufvertrag mit unterschreiben, haften dem Verkäufer als Gesamtschuldner für die Erfüllung dieses Vertrages.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden hebt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsabreden nicht auf. Gerichtsstand ist Sitz des Verkäufers

a) wenn die Vertragsparteien Kaufleute (mit Ausnahme der Minderkaufleute im Sinne des § 4 HGB) sind.

b) wenn die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Besteller ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind.